Kalender
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SPIEL – UND PLATZORDNUNG DES RTC
Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist nur den Mitgliedern des Tennisclubs
Rödinghausen, den von ihnen mitgeführten Gästen und Kurgästen der Gemeinde
Rödinghausen, die einen Tennisplatz gebucht haben, gestattet.
Um einen geregelten Spielablauf zu gewährleisten und die Clubanlage in Ordnung
zu halten , bittet der Tennisclub Rödinghausen seine Mitglieder, folgende Punkte
zu beachten:
- Die Plätze und das Clubhaus sind nach Benutzung unbedingt zu verschließen,
falls keine nachfolgenden Spieler auf der Anlage sind.
- Die Buchung der Spielzeiten erfolgt auf dem hierfür vorgesehenen Platzbelegungs-
plan im Clubhaus.
- Alle Plätze werden ausschließlich gebucht, sofern sich mindestens 1 Spielteilnehmer
am Platz befindet und die Spielmarke entsprechend gesetzt hat. Bei Spielbeginn müssen die Marken der Spieler gesetzt sein. Die Buchung erfolgt z. B. auch im ¼-Stunden-Takt (15.45 bis 16.45 oder 18.15 bis 19.15 usw.)
a. Bei einem Doppel oder Mixed dürfen mit den freien Spielmarken während der Spielzeit keine Folgebuchungen durchgeführt werden.
b. Spieler, die auf den Plätzen offizielles Training haben oder Tennisunterricht erhalten, dürfen während des Trainings bzw. Tennisunterrichts mit ihrer Spielmarke keine Plätze vorbuchen.
- Die Spieldauer beträgt 1 Stunde. Bei einem Doppel können 1 ½ Std. gebucht werden, allerdings mit einer zusätzlichen Spielmarke „Doppel“.
- Die Benutzungsberechtigung erlischt, wenn der Tennisplatz nicht nach Belegungsbeginn in Anspruch genommen wird. Er kann dann von anderen Mitgliedern genutzt werden.
- Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und Sportkleidung bespielt werden.,
- Vor Spielbeginn haben sich die Benutzer von der Bespielbarkeit der Plätze zu überzeugen. Auf einem stark durchnässten Platz ist das Spielen strengstens untersagt. Bei Trockenheit muss der Platz vor Spielbeginn mit dem Wasserschlauch beregnet werden. Nach Beendigung des Spiels ist der bespielte Platz abzuziehen und die Linien zu säubern. Eventuelle Löcher in der Platzoberfläche sind sachgerecht zu schließen. Die Pflegearbeiten nach dem Spiel sind innerhalb der Belegungszeit durchzuführen. Schäden, die durch die Pflegearbeit nicht behoben werden können, sind unmittelbar dem Platzwart zu melden.
- Nicht berufstätige jugendliche Mitglieder dürfen montags bis freitags ab 18.00 Uhr die Plätze nur in Begleitung eines erwachsenen Mitglieds belegen.
9. Arbeitseinsatz
Alle aktiven Mitglieder ( ab 16 Jahre ) haben zur Vor- und Nachbereitung der Anlage und Plätze einen Arbeitseinsatz von 3 Stunden zu leisten. Bei nicht erfolgter Arbeitsleistung wird am Ende der Saison ein Beitrag von 30 Euro erhoben.
NUTZUNG DER PLÄTZE DURCH KURGÄSTE
Kurgäste der Gemeinde Rödinghausen dürfen die Plätze montags bis donnerstags jeweils von 17.00 Uhr sowie freitags bis 13.00 Uhr benutzen. Diese Regelung gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen innerhalb der Woche. Der Platzschlüssel ist gegen Vorlegen der Kurgastkarte beim Hausmeister des „Haus des Gastes“ abzuholen. Dort sind auch die Benutzungsgebühren zu zahlen. Kurgäste betreten die Anlage auf eigene Gefahr.
BENUTZUNG DER PLÄTZE DURCH GÄSTE
Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist Gästen nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes gestattet. Gäste Betreten die Anlage auf eigene Gefahr. Alle Mitglieder, die mit Gästen Tennis spielen, haben vor Sielbeginn den Platz durch eigene Spielmarke und Gästemarke zu belegen. Gastspieler müssen vor Spielbeginn in der dafür vorgesehenen Liste eingetragen werden. Der Beitrag für Gäste wird vom Mitglied erhoben. Ein Gast darf nicht mehr als 3 x pro Saison spielen.
TRAINERTÄTIGKEIT
Die Ausübung einer Trainertätigkeit bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Die dafür notwendigen Platzreservierungen werden nach Abstimmung mit dem Vorstand im Belegungsplan vorgenommen.
Wir bitten, diese Spiel- und Platzordnung im Interesse aller Mitglieder unbedingt zu beachten. Verstöße werden mit Einzug der Spielmarke geahndet.
Rödinghausen, Oktober 2005
TENNISCLUB RÖDINGHAUSEN e. V.
Der Vorstand

